Satzung der Grünen identitären Bewegung

Präambel:

Im Bewusstsein unserer österreichischen Identität, unserer Verantwortung gegenüber unserem Land und seinen Bürgern sowie unserer Verpflichtung zum Schutz unserer Umwelt, gründen wir die Grüne identitäre Bewegung. Unsere Partei strebt danach, die Interessen aller Österreicher und die Souveränität zu wahren, die Werte unserer Nation zu fördern und gleichzeitig einen nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt zu gewährleisten. Wir bekennen uns zur Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit und setzen uns für eine prosperierende, sichere und ökologisch nachhaltige Zukunft für alle Österreicher ein.

Artikel 1: Name und Sitz

  • Die Partei führt den Namen „Grüne Identitäre Bewegung“.
  • Der Sitz der Partei befindet sich in Mitterfladnitz 80, 8311 Markt Hartmannsdorf, Österreich.

Artikel 2: Ziele und Grundsätze

  • Die Partei setzt sich für die Wahrung der österreichischen Souveränität, die Förderung der nationalen Identität, den Schutz und die Sicherheit der Bürger sowie für den aktiven Umweltschutz ein.
  • Die Partei tritt für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs ein und strebt den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und die Förderung erneuerbarer Energien.
  • Die Partei verfolgt ihre Ziele auf demokratischem Wege und lehnt jegliche Form von Extremismus und Gewalt ab.
  • Die Partei steht für den Erhalt der Neutralität Österreichs ein und ist strikt gegen ausländische Rüstungstransporte durch Österreich. 
  • Die Partei setzt sich für die Überwachung der Grenzen und der Schließung dieser für illegale Einwanderer ein. 

Artikel 3: Mitgliedschaft

  • Jeder österreichische Staatsbürger kann Mitglied der Partei werden, sofern er/sie die Grundsätze und Ziele der Partei anerkennt.
  • Mitglieder arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.
  • Die Mitgliedschaft in anderen politischen Parteien oder Organisationen, die den Zielen der Partei entgegenstehen, ist nicht zulässig.
  • Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag und deren Annahme durch den Vorstand erworben.

 Artikel 4: Organisationsstruktur

  • Die Partei wird von einem Vorstand geleitet, der aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern besteht.
  • Der Vorstand wird durch eine Mitgliederversammlung gewählt und hat die Aufgabe, die strategische Ausrichtung und die politischen Ziele der Partei festzulegen.
  • Die Partei kann auf regionaler und lokaler Ebene Unterorganisationen gründen, um ihre Ziele effektiv zu verfolgen.

Artikel 5: Finanzen

  • Die Partei finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und andere rechtmäßige Einnahmequellen.
  • Die finanziellen Angelegenheiten der Partei werden transparent und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geführt.

Artikel 6: Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, sofern sie mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder angenommen werden.

Artikel 7: Auflösung

  • Die Auflösung der Partei kann nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder dafür stimmt.
  • Bei Auflösung der Partei fällt das Vermögen der Partei an eine gemeinnützige Organisation, die ähnliche Ziele verfolgt und vom Vorstand bestimmt wird.

Schlussbestimmung:

Diese Satzung tritt nach ihrer Annahme durch die Gründungsmitglieder in Kraft. 

Leitungsorgan: Peter Mayer

Generalversammlung vom 01.08.2023, anwesend:
Obmann: Peter Mayer, geb. 06.04.1947
Stellvertreter: Elias Schlapfer, geb. 23.12.1994
Finanzreferent: Benjamin Wünscher, geb. 21.07.1991 
Aufsichtsorgan: Harald Wiedner, geb.12.04.1974